Kfz-Versicherungswechsel nach dem Stichtag
Die Kfz-Versicherung zählt zu den Posten mit dem größten Sparpotenzial. Die alte Versicherung kann man immer zum 30.11. kündigen und zum Jahreswechsel zu einem neuen Anbieter wechseln. Die Frist ist bereits verstrichen, es gibt dennoch die ein oder andere Möglichkeit die Versicherung zu wechseln.
Ich möchte Ihnen die einzelnen Voraussetzungen in diesem Beitrag vorstellen. Bei einer Beitragserhöhung besteht die Möglichkeit für einen Wechsel innerhalb eines Monats ab Zustellungsdatum der Benachrichtigung. Bei der Kündigung sollten Sie die Beitragserhöhung als Kündigungsgrund nennen, da diese sonst abgelehnt werden könnte. Haben sich bei Ihnen die Typ- oder Regionalklassen geändert und der Beitrag erhöht, können Sie auch vom eben erwähnten Sonderkündigungsrecht gebrauch machen. Dies gilt jedoch nicht, wenn die Erhöhung aufgrund eines Schadenfalls erfolgt ist. Es gibt zwei weitere Ausnahmen. Direkt nach einem Schadenfall oder dem kauf eines neuen Kfz besteht ebenfalls eine Wechselmöglichkeit.
Sie sind nur noch wenige Schritte von Ihrer neuen günstigsten Kfz-Versicherung entfernt. Durch einem Wechsel können Sie bis zu 500 Euro oder bis zu 60 Prozent sparen! Vergleichen Sie kostenlos, anonym und unverbindlich, und finden den für Sie günstigsten Tarif und Anbieter. Sie können dank vielen Sonderrabatten jede Menge Geld sparen! Das kostenlose Tarifvergleichsportal toptarif-kostenlos-finden.de bietet Ihnen einen Kfz-Vergleichsrechner und viele Informationen zu der Kfz-Versicherung und den möglichen Sonderrabatten. Außerdem finden Sie dort ca. 30 weitere Vergleichsrechner aus den Bereichen Energie, Finanzen, Versicherungen & Altersvorsorge sowie DSL & Festnetz.
Tarifvergleichsportal: toptarif-kostenlos-finden.de. Vergleichen, wechseln, sparen. Sparen mit 30 Tarifvergleichsrechnern.
Letzte Aktualisierung: 31.07.2010.
Trackbackadresse dieses Beitrags


