Kfz-Versicherungswechsel nach dem Stichtag
Die Kfz-Versicherung zählt zu den Posten mit dem größten Sparpotenzial. Die alte Versicherung kann man immer zum 30.11. kündigen und zum Jahreswechsel zu einem neuen Anbieter wechseln. Die Frist ist bereits verstrichen, es gibt dennoch die ein oder andere Möglichkeit die Versicherung zu wechseln.
Ich möchte Ihnen die einzelnen Voraussetzungen in diesem Beitrag vorstellen. Bei einer Beitragserhöhung besteht die Möglichkeit für einen Wechsel innerhalb eines Monats ab Zustellungsdatum der Benachrichtigung. Bei der Kündigung sollten Sie die Beitragserhöhung als Kündigungsgrund nennen, da diese sonst abgelehnt werden könnte. Haben sich bei Ihnen die Typ- oder Regionalklassen geändert und der Beitrag erhöht, können Sie auch vom eben erwähnten Sonderkündigungsrecht gebrauch machen. Dies gilt jedoch nicht, wenn die Erhöhung aufgrund eines Schadenfalls erfolgt ist. Es gibt zwei weitere Ausnahmen. Direkt nach einem Schadenfall oder dem kauf eines neuen Kfz besteht ebenfalls eine Wechselmöglichkeit.
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