Damit der Start ins neue Jahr nicht teuer wird

31. Dezember 2009 Kategorie: Freizeit, Unterhaltung 

Heute werden wir alle das neue Jahr begrüßen. Ich habe ein paar wichtige Informationen zusammengetragen, damit der Start ins neue Jahr nicht teuer wird. Damit man sein Geldbeutel nicht gleich am ersten Tag im neuen Jahr erheblich erleichtert, sollten die nachfolgenden Regeln für das Feuerwerk rund um den Jahreswechsel beachtet werden.

Es darf generell nur im Zeitraum vom vom 30. Dezember 24:00 Uhr bis zum 1. Januar 24:00 Uhr geknallt werden. In Bremen gilt abweichend der Zeitraum vom 31. Dezember, 18 Uhr bis 1. Januar, 1 Uhr. Es gibt auch ein sogenanntes Ganzjahresfeuerwerk, dass von dieser Regelung ausgenommen ist. Für ganz Niedersachsen gilt generell: Beim Böllern ist ein Mindestabstand von 200 Meter zu Kirchen, Krankenhäusern, Altenheimen, Tiergehegen, Tierheimen und Reetdächern einzuhalten. Hält man sich nicht daran, kann es teuer werden. Es werden Bußgelder von bis zu 50.000 Euro verhängt. In einigen Innenstädten wurde ein kompletter Feuerwerksverbot verhängt. Die folgenden Städte sind betroffen: Osterode/Harz, Wolfenbüttel, Hornburg, Goslar, Bovenden (Altdorf), Goslar (im Altstadt-Ring), Northeim (in der Innenstadt), Osterode (in der Altstadt), Hann. Münden (in der Altstadt), Hameln und Celle.

Einen guten Rutsch und ein frohes neues Jahr!

Siehe dazu auch:

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